8. Leistungserbringung
8.1. Grundlage
Die Leistungen bestimmen sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung.
8.2. Erfüllungsort
Grundsätzlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von MB interior design.
8.3. Einschaltung Dritter
Soweit MB interior design im Rahmen des Auftrags für den Auftraggeber mit Dritten, wie z.B. Lieferanten, Handwerker, Hersteller, etc. in Kontakt tritt, erfolgt dies immer und ausschließlich im Namen und im Auftrag des Auftraggebers, nicht für MB interior design selbst. Sämtliche Leistungsbeziehungen mit Dritten werden ausschließlich vom Auftraggeber beauftragt. Dementsprechend können Verarbeitungs-, Montage-,Umarbeitungsmängel nicht gegenüber MB interior design geltend gemacht werden. MB interior design kann diese auf Wunsch und Weisung des Auftraggebers für den Auftraggeber beim Dritten geltend machen.
8.4. Erfüllungsgehilfen
MB interior design ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene und dritte Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Einzelheiten und eingesetzte Personen hierzu werden dem Auftraggeber auf dessen Wunsch hin mitgeteilt.
8.5. Termintreue
Kann MB interior design verbindlich vereinbarte Leistungen aus Gründen, die MB interior design nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, wird der Auftraggeber unverzüglich über den voraussichtlichen neuen Termin informiert. Der Auftraggeber hat eine angemessene Nachleistungsfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Verzugsanzeige durch den Auftragnehmer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Leistungsfrist mit deren Ablauf, zu gewähren. Sofern MB interior design bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht leisten kann, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
8.6. Höhere Gewalt
Die Leistungsfrist verlängert sich bei vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Störungen wie Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen, z. B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, falls eine für die Verbringung der Kaufsache in das Zollinland erforderliche Einfuhrgenehmigung nicht oder nicht rechtzeitig erteilt wird, bei Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel usw.
8.7. Schriftliche Mahnung vor Rücktritt
Zum Rücktritt ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Leistungsfrist die Leistung schriftlich anmahnt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Leistungsfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
8.8. Rücktrittskosten
Im Falle des Rücktritts kann MB interior design die bis zum Rücktritt angefallenen Leistungen, sowie etwaige aufgrund des Rücktritts entstehenden Kosten sofort in Rechnung stellen.
8.9. Skizzen
Bei den dem Auftragnehmer für Grafikarbeiten zur Verfügung gestellten Unterlagen wird vorausgesetzt, dass diese reprofähig und in einwandfreiem Zustand sind. Soweit dies nicht der Fall ist, behält sich der Auftragnehmer vor, die Neuerstellung oder Verbesserung der Vorlagen auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen, wobei der Auftraggeber dann die erforderlichen Kosten nach Zeit und Materialaufwand zu zahlen hat. Reinzeichnungen, Vermaßungen, Farbmuster bzw. Farbangaben und Standardangaben sind für den Auftragnehmer verbindlich. Sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass die Skizzen nicht den tatsächlichen Bedingungen entsprechen, hat der Auftragnehmer die hierdurch entstehenden Aufwendungen zu tragen.
8.10. Farbangaben
Bei der Umsetzung bestimmter Farbangaben nach HKS, RAL oder Pantone in fotografischer Technik garantiert der Auftragnehmer eine Farbgenauigkeit bis zu 60-70 %. Exakte Farbgenauigkeit kann nur für die Siebdrucktechnik garantiert werden, soweit ein solches Verfahren ausdrücklich vereinbart wird. Soweit der Auftraggeber keine näheren Angaben erteilt, werden diese vom Auftragnehmer nach gestalterischen Grundsätzen selbst bestimmt. Hieraus kann für den Auftraggeber kein Anspruch auf Mängelhaftung abgeleitet werden. Das gleiche gilt für die Vermaßung von Negativen, Dias und sonstigen Vorlagen. Gleiches gilt für Empfehlungen oder Vorbestellungen, die im Rahmen der pauschalierten Beratungspakete durchgeführt werden. Eine für MB interior design verbindliche Farbbestimmung kann nur im Rahmen eines Vor-Ort-Termins erfolgen, bei dem die richtigen Lichtverhältnisse bestehen. Findet dieser nicht statt, kann eine Mängelhaftung nicht begründet werden.
8.11. Zeitaufwand
Kreative, gestalterische oder konzeptionelle Leistungen wie Erstellen eines Layouts, Standskizze, Reinzeichnungen usw. werden grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet.